AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen zwischen dem Betreiber und den Mitgliedern. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung der Kings Avenue CrossFit Box berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

2. Körperliche Anforderungen

Dem Mitglied ist bekannt, dass die Nutzung der Einrichtung bei willentlich falscher Ausführung und Nichtbeachtung der Traineranweisungen zu körperlichen Schäden, insbesondere Gesundheitsschäden führen kann. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, das Mitglied vor Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung oder während der Laufzeit auf dessen körperliche Eignung zur Nutzung des Studios zu untersuchen oder zu befragen. Das Mitglied verpflichtet sich daher, die Einrichtung der Box nur zu nutzen, wenn es körperlich dazu in der Lage ist.

3. Körperliche Anforderungen

3.1 Nutzungsumfang

Der Betreiber gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch den Wochentrainingsplan auf der Homepage bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Sie schließen Ihre Mitgliedschaft für die Nutzung bestimmter Trainingspakete ab, deren Preise und Umfang Sie auf www.kings-avenue-crossfit.de einsehen können.

3.2. Training ohne Aufsicht

Der Betreiber stellt dem Mitglied außerhalb der regulären Kurszeiten die Sportfläche zur Nutzung bereit. Die Nutzung der Sportstätte bedarf einer Buchung in dem System Eversport.

Während der sogenannten Open Gym-Einheiten ist keine Aufsicht vorgesehen. Das Training geschieht auf eigene Gefahr und sollte vorab mit den Trainern abgesprochen werden (Hinweis auf Punkt 12). Besitzer von 10er-Blockkarten sowie Mitgliedern im Probemonat ist Open Gym nur während der offiziellen Öffnungszeiten und somit während der Anwesenheit eines Trainers gestattet.

Die Sportstätte ist nur durch die Haupteingangstür zu betreten und wieder zu verlassen. Alle anderen Türen sind geschlossen zu halten. Die Rolltore werden nur durch Trainer bedient. Das Mitglied ist verpflichtet, beim Verlassen der Sportstätte die Ausgangstür abzuschließen. Der Entriegelungshebel der Eingangstür darf nicht verändert werden.

Es ist nicht gestattet, Unbefugten Zutritt zu der Sportstätte zu ermöglichen.
Die Trainingsfläche wird durch den Betreiber videoüberwacht, eine ständige Liveüberwachung besteht nicht.

Punkt 4 gilt entsprechend.

4. Geltung der Hausregeln

Das Mitglied versichert hiermit, dass es Kenntnis von den Hausregeln genommen hat und diese anerkennt und umsetzt.

Bei einer mutwilligen Beschädigung von Equipment oder sonstigen Straftaten folgt die fristlose Kündigung der Mitgliedsvereinbarung. Rechtliche Schritte behält sich der Betreiber vor.

5. Anmelden und Abmelden zu Trainingskursen

Die Anmeldung geschieht über das System Eversport, dazu ist eine Registrierung nötig. Anmeldungen zu Trainingseinheiten können bis zu 2 Stunden vor Trainingstermin wieder storniert werden, danach wird die Trainingseinheit als angetreten gewertet. In Sonderfällen kann allerdings von dem Gebrauch dieses Falles abgesehen werden. Die Anzahl der Trainingseinheiten, die einem pro Woche zustehen, sind dabei vertraglich von beiden Parteien abgesichert.

6. Abschlussdatum und Vertragsbeginn

Der Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterzeichnung zu dem als Vertragsbeginn vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Das Mitglied kann die Leistungen des Betreibers im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen.

7. Mitgliedsbeitrag / Bankeinzugsverfahren

Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag sowie vereinbarte einmalige Zahlungen werden per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen MwSt. führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge. Bei Verzug eines monatlichen Mitgliedsbeitrags kann ein sofortiges Trainingsverbot ausgesprochen werden bis die Schuld beglichen ist.

Abbuchungen im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandat erfolgen zum 1. des Monates. Das Mitglied verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto in Höhe des abzubuchenden Betrages gedeckt ist. Sollte das Konto nicht gedeckt sein, sendet die V&S Bike GmbH dem Mitglied eine Zahlungserinnerung. Sie behält sich ausdrücklich vor, einen etwaigen Zahlungsverzugsschaden geltend zu machen. Im Fall der Änderung der Bankverbindung ist das Mitglied verpflichtet, die aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Ebenfalls verpflichtet sich das Mitglied, der V&S Bike GmbH mitzuteilen, falls es fehlende Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge bemerkt.

Der Verzehr von Getränken und Riegeln wird vom Betreiber im Laufe des nachfolgenden Monats, nach Erstellen einer Rechnung, eingezogen. Sollten noch Rechnungen nach Beendigung der Mitgliedschaft zu begleichen sein, so sind diese, nach Zustellung der Rechnung, innerhalb von 14 Tagen, unter Angabe der Rechnungsnummer, auf untenstehendes Konto zu überweisen.

Wir behalten uns das Recht vor, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Höhe des Mitgliedbeitrages anzupassen. Im Falle einer solchen Preisanpassung steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu.

8. Probemonat

Das Mitglied hat die Möglichkeit einen Probemonat zu nutzen. Nach Ablauf der 30 Tage läuft die Mitgliedschaft automatisch aus und bedarf keiner gesonderten Kündigung.

9. Schriftliche Kündigung eines Vertrags

Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann die Mitgliedschaft mit einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Ausnahme ist die verkürzte Vertragslaufzeit gegen Aufpreis. In dem Fall beträgt die Mindestvertragslaufzeit drei Monate. In beiden Fällen verlängert sich der Vertrag anschließend fortlaufend automatisch um einen Monat. Wird die Beendigung der Mitgliedschaft gewünscht, bedarf es einer schriftlichen Kündigung an den Betreiber.

10. Änderung der Kundendaten

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.

11. Sondertarife

Schüler/innen und Studierende erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (Schülerausweis/ Studierendenausweis) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages. Der Nachweis muss für jedes Schuljahr/ Semester/ Ausbildungsjahr bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden.

Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste zu entrichten.

Der Kauf von 10er-Karten ist nur möglich, sollte der aktuelle Wohnsitz (unabhängig von Erst- oder Zweitwohnsitz) weiter als 50km Luftlinie von Göttingen entfernt liegen.

12. Haftung

Der Betreiber schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Einrichtung zurückzuführen.

Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Betreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Betreibers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

Sollte das Mitglied Sachgegenstände in der Box vergessen, so werden sie bis maximal 4 Monate nach Funddatum aufbewahrt und danach entsorgt.

13. Schriftform

Schriftform nach diesem Vertrag setzt eine schriftliche, handschriftlich unterzeichnete Erklärung der Partei voraus.

14. Schlussbestimmungen

Der Betreiber ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Betreiber wird das Mitglied über Änderungen in Kenntnis setzen und dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnisnahme zu widersprechen.

Stand: 26.09.2022